Mai - 2021

Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr nutzen

Auch bestehende Restbeträge des monatlichen Entlastungsbetrages (125€) aus dem Vorjahr können, bis Ablauf 06-2021, mit genutzt werden. Diese Beträge kann ein ambulanter Pflegedienst, nach Leistungserbringung, direkt mit der entsprechenden Pflegekasse abrechnen. Für mehr Informationen zum Entlastungsbetrag und dessen Nutzungsmöglichkeiten, sprechen Sie uns gern an.

Mai - 2021

Beratzungseinsatz nach §37 Abs3 SGBXI, telefonisch möglich

Der quartalsmäßige, bzw. halbjährliche Beratungseinsatz für Bezieher von Pflegegeld darf, aufgrund der Corona-Situation, vorerst weiter per Telefon abgehalten werden. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns. Auf der verlinkten Seite finden Sie allgemeine Informationen über den Beratungseinsatz.

Mai - 2021

geplante Pflegereform 2021

Die Leistungen der Pflege stehen kurz vor einer geplanten Reform.
Wie genau das Ganze am Ende aussehen soll steht bisher nicht fest. Über den Button werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, die das ganze Thema etwas beleuchtet.